Aktie
das Mitgliedschaftsrecht (also die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft) das Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. Der Besitzer einer Aktie ist 'Teilhaber' am Vermögen der Aktiengesellschaft.
Aktienfonds
Ein Investmentfonds, der ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert.
Aktienindex
Kennzahl für die Entwicklung von bestimmten Aktienkursen in einem Aktienmarkt. Der Aktienindex weist die Entwicklung auf diesem Teilmarkt des internationalen Finanzgeschehens nach.
Anwartschaftsversicherung
Die Versicherung, dass jemand zu einem späteren Zeitpunkt, in dem der Grund für die Anwartschaftsversicherung entfällt, problemlos den vorherigen Krankenversicherungsschutz zu normalen Bedingungen wiederherstellen kann.
Arbeitsunfähigkeit
Verlust der Arbeitsfähigkeit durch Unfall oder Krankheit. In der Regel steht dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 18 Monate lang ein Krankengeld.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Sie ist Teil der der privaten Krankenversicherung und deckt in der Regel die Kosten ab, die entstehen, wenn jemand im Urlaub akut erkrankt, operiert werden muss, etc. Medikamente, Zahnbehandlungen oder der Rücktransport aus dem Urlaubsland werden normalerweise über einen Zeitraum von sechs Wochen abgedeckt. Auslandsreise-Krankenversicherung decken keine längeren Auslandaufenthalte (z.B. bei Work&Travel) ab.
Autokredit
siehe Übersicht Autokredit
Basisrente
Eine Variante der seit 2005 durch den Staat geförderten Altersvorsorge. Die Basisrente wird auch umgangssprachlich als Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup) bezeichnet.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
siehe Übersicht Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bausparen
siehe Übersicht Bausparen
Bausparkassen
Kreditinstitute, die sich auf Wohnungsbaufinanzierung spezialisiert haben.
Bauspartarif
Der Bauspartarif bestimmt die Vertragsbedingungen eines Bausparvertrags, wie z.B. die Höhe der Zinsen, die Mindestvertragsdauer etc.
Bausparvertrag
Sparvertrag, der zwischen einem Anleger (Bausparer) und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Er dient in erster Linie der Wohnungsbaufinanzierung.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Versicherung, die dann greift, wenn der Fall eintritt, dass jemand seinen ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausführen kann, sei es durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Dieser Zustand muss ärztlich bestätigt sein. Bei dieser Versicherung ist auch automatisch die Erwerbsunfähigkeit mitversichert.
Betriebliche Altersversorgung
Eine Leistung des Arbeitgebers. Hierbei kann es sich um eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente handeln.
Betriebsrente
Vgl.: Betriebliche Altersversorgung
Bonität
(von lateinisch bonitas, „Vortrefflichkeit“). Kreditwürdigkeit. Die Fähigkeit einer Person, eines Unternehmens oder eines Staates, gemachte Schulden zurückzahlen zu können und zu wollen (Zahlungswilligkeit).
Bonitätsprüfung
Die Prüfung der Bonität. Gemäß § 18 KWG und des §§ 56, 112 SolvV müssen Kreditinstitute sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer und deren Risikoeinstufung informieren. Dies geschieht durch die Anforderung entsprechender Unterlagen, z.B. bei der Schufa oder Birgel.
Courtage
Auch Provision, Kurtage oder Packing genannt. Bezahlung für vermittlerische oder verkäuferische Tätigkeit. Sie wird vornehmlich von Kunden an den Vermittler (z.B. Immobilienmarker, Handelsvertreten etc.) gezahlt.
Depot
Die Verwaltung von Wertpapieren eines Anlegers. z.B. Wertpapierdepot bei der Bank.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ein Beamter oder Soldat durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Fähigkeiten, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn nicht mehr erfüllen kann. Dienstunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.
Direktversicherung
Nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (also die versicherte Person) Versicherer abgeschlossen abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Eigenauskunft (Schufa)
Bei bindenden Verträgen (zum Beispiel Mietverträgen, Krediten, Käufen auf Rechnung) werden im Vorfeld Informationen von der SCHUFA eingeholt. Die Angaben, die die SCHUFA über die eigene Person gespeichert hat, kann jeder als sogenannte Eigenauskunft auf der Homepage der SCHUFA einmal jährlich kostenlos anfordern. Die Gebühren für weitere Anfragen betragen 18,50 Euro.
Eigenbehalt
siehe Selbstbehalt
Erstversicherung
Bei der Erstversicherung ist der Versicherungsnehmer eine natürliche oder juristische Person, die nicht Versicherer ist. Sie ist das Gegenteil der Rückversicherung.
Erwerbsunfähigkeit
Bezeichnet den Fall, dass ein Mensch die Fähigkeit verliert, seinen Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu erwerben. Die kann passieren durch einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand.
Festgeld
siehe Übersicht Festgeld
Finanzierung
Die finanziellen Mittel, die für eine Investition bereitgestellt und zurückgezahlt werden.
Fonds
Von Kapitalanlagegesellschaften verwaltetes Sondervermögen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Auch fondsgebundene Rentenversicherung genannt. Art der kapitalbildenden Lebensversicherungen, bei der der gesamte oder zumindest ein großer Teil des Leistungsanspruchs, an die Wertentwicklung von vorher festgelegten Finanzinstrumenten gekoppelt ist.
Gesetzliche Sozialversicherung
Die gesetzlich begründeten staatlichen Sozialversicherungsleistungen, bestehend aus fünf Säulen: Der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (GAV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPfV).
Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung
siehe Übersicht Gewässerschädenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Art der Versicherung, die den Schaden, der einem Dritten zugefügt wurde, versichert. Bei den Schäden kann es sich um Sach-, Personen- und Vermögensschäden handeln.
Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung
siehe Übersicht Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
siehe Übersicht Hausratversicherung
Herabsetzen der Versicherungssumme
Vertragliche Herabsetzung der Versicherungssumme, die normalerweise zur Reduzierung der zu zahlenden Prämien führt.
Hinterbliebenen-Versicherung
Sie versichert in der Regel die Hinterbliebenen in der gesetzlichen Rentenversicherung des/der Verstorbenen.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Übersicht Hundehalterhaftpflichtversicherung
Hypothek
Die finanzielle Belastung einer Immobilie durch einen Eintrag in das Grundbuch. Durch sie wird das Grundstück dem Gläubiger in geforderter Höhe verpfändet.
Immobilienfonds
Ein Fonds, das ausschließlich oder vorwiegend aus Immobilien besteht.
Immobilienkredit
siehe Übersicht Immobilienkredit
Inkasso
Einziehen von Versicherungsbeiträgen oder Prämien. Vornehmlich gemeint ist hier die Forderungsinkasso, also der Einzug überfälliger Forderungen.
Insolvenz
(lat. insolvens, „nicht-lösend“) meint den Zustand, dass ein Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen kann. Die Insolvenz zeichnet sich durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aus. Kann der Zahlungspflicht nur zeitweise nicht nachgekommen werden, spricht man von Insolvenzgefährdung.
Kfz-Versicherung
siehe Übersicht Kfz-Versicherung
Konkurs
Vgl. Insolvenz. Veralteter Begriff für den Ist-Zustand der Zahlungsunfähigkeit.
Krankenhaustagegeldversicherung
siehe Übersicht Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
siehe Übersicht Krankentagegeldversicherung
Krankenversicherung
Bei einem Versicherer abgeschlossener Vertrag zur vollen oder teilweisen Erstattung der Kosten, die durch die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft entstehen.
Krankenzusatzversicherung
siehe Übersicht Krankenzusatzversicherung
Kredit
(abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) Die Überlassung einer Geldsumme auf Zeit.
Kreditkarte
siehe Übersicht Kreditkarte
Leasing
Vermietung oder Verpachtung von Gütern für eine bestimmte Zeit. Oft kann das Gut nach Ablauf der Pachtzeit käuflich erworben werden.
Lebensversicherung
Wirtschaftliche Absicherung des Risikos (meist Todesfall oder Langlebigkeit) einer Person durch eine Versicherung. Die vereinbarte Summe wird meist im Todesfall, oder beim Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Liquidität
Die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen termin- und betragsgerecht nachzukommen.
Mahnung
Zahlungserinnerung; die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Mitversicherte Person
Sammelbezeichnung für Personen, die nicht der Versicherungsnehmer, jedoch in der Versicherung mitversichert sind.
Notar
(lat. notarius, Geschwindschreiber), unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Nutzungsausfall
Begriff aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Unfall ist der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges in der Lage, Anspruch auf Nutzungsausfall zu erheben, sofern er keinen Mietwagen nimmt.
Objektives Risiko
Faktoren, die ein Risiko ausmachen, jedoch von der einzelnen versicherten Person nicht beeinflussbar sind. Es dient als Grundlage für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen. Unter das objektive Risiko fallen zum Beispiel Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Fahrzeugtyp oder Wohnort.
Obliegenheiten
Pflichten der versicherten Person. Zum Beispiel die Meldung von gefahrerhöhenden Umständen bei einer Versicherung.
Obligation
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zur Zahlung eines bestimmten verzinslichen Geldbetrages oder zu einer sonstigen Leistung an einen Gläubiger verpflichtet.
Police
Traditioneller Ausdruck für einen Versicherungsschein
Prämie
Anderer Ausdruck für Versicherungsbeitrag
Privatrente
Siehe Übersicht Privatrente
Ratenkredit
Ein Darlehen, das in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten), zu einem vorher festgesetzten Zinssatz, zurückgezahlt wird.
Rechtsschutz-Versicherung
Siehe Übersicht Rechtsschutzversicherung
Reisekrankenversicherung
Siehe Übersicht Auslandsreisekrankenversicherung
Rendite
Das Verhältnis der Auszahlungen zu den Einzahlungen einer Geld- oder Kapitalanlage. Die Rendite wird meist jährlich angegeben.
Rentenversicherung
Siehe Basisrente
Riester-Rente
Siehe Übersicht Riesterrente
Rürup-Rente
Siehe Übersicht Basisrente
Schufa
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Siehe auch: SCHUFA – die Wahrheit über das Schreckgespenst
Selbstbehalt
Finanzielle Beteiligung der versicherten Person an der Schadenregulierung bis zu einer zuvor festgelegten Summe.
Sparbrief
Siehe Übersicht Sparbrief
Sparbuch
Siehe Übersicht Sparbuch
Tagesgeld
Siehe Übersicht Tagesgeld
Tarifbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen, die um gesonderte Vereinbarungen erweitert wurden.
Treuhänder
Person oder Institution, der vertraglich Rechte übertragen wurden, über die sie im Rahmen der Treuhandschaft verfügen kann.
Treuhandzahlung
An Notare oder Rechtsanwälte getätigt Zahlungen, die sicherstellen, dass Geld erst an den endgültigen Empfänger überwiesen wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Überschuss
Zusätzliche Gewinne, die ein Versicherungsunternehmen über die ursprüngliche Kalkulation hinaus erwirtschaftet.
Überschussbeteiligung
Auszahlung eines Anteils der erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherungsnehmer. Die Überschussbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unfallversicherung
Siehe Übersicht Unfallversicherung
Verdienstausfall
Ausfall des Einkommens aufgrund von Krankheit oder Unfall.
Versicherungsbetrug
Absichtliche Täuschung eines Versicherungsunternehmens, um vertragswidrig eine Versicherungssumme oder eine höhere Entschädigungsleistung zu erhalten. Versicherungsbetrug wird nach § 263 StGB als gewöhnlicher Betrug bestraft.
Versicherungspflicht
Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich zu versichern.
Versicherungspflichtgrenze
Grenzbetrag zur Feststellung einer Versicherungspflichtigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsschein
Nachweis des bestehenden Versicherungsvertrages. Siehe auch Police.
Versicherungssumme
Geldbetrag, der vom Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall an den Versicherten zu zahlen ist.